Umzug mit Pflegegrad
Ein Umzug mit Pflegegrad kann eine finanzielle Unterstützung erhalten
Bei einem Seniorenumzug mit mindestens Pflegegrad 1 können Sie bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Der Umzug muss notwendig sein, da die aktuelle Wohnung die selbstständige Lebensführung nicht mehr ermöglicht und die häusliche Pflege erleichtern soll. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und sichern Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Pflegekasse nach Prüfung der Eignung der neuen Wohnung.
Voraussetzungen:
Anerkannter Pflegegrad(mindestens 1), notwendiger Umzug(aktuelle Wohnung ungeeignet oder nicht anpassbar), Verbesserung der Lebenssituation(leichtere selbstständige Lebensführung oder bessere häusliche Pflege).
Prüfung der Wohnung durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse muss die neue Wohnung als geeignet einstufen.
Was die Pflegekasse übernimmt:
- Zuschuss: Bis zu 4.180 Euro für Umzugsunternehmen, Materialkosten oder LKW-Miete.
- Kostenarten: Der Zuschuss deckt Umzugs- und Materialkosten ab.
- Beantragung: Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Vorgehensweise:
- Antrag stellen: Holen Sie eine schriftliche Bestätigung der Pflegekasse ein, bevor Sie umziehen.
- Wohnung prüfen lassen: Lassen Sie die Pflegekasse die Eignung der neuen Wohnung prüfen und schriftlich bestätigen.
- Nachweise sammeln: Bereiten Sie alle Belege für die Umzugskosten vor.
- Kosten für Umzug im Haushalt: Bei mehreren pflegebedürftigen Personen kann sich der Zuschuss erhöhen.
Beachten Sie, dass die Leistungen von der Pflegekasse abhängen. Frühzeitiger Kontakt mit der Kasse ist empfehlenswert.


Pflegeumzug
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